FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Fragen zur Anreise:

Erfolgt die Anreise mit Rettung oder privat? Muss ich mich selbst um die Anreise kümmern?

Generell ist die Anreise von den Patienten oder deren Angehörigen selbst zu organisieren. Ob und in welcher Form die Versicherung Kosten übernimmt, entnehmen Sie bitte Ihrer Bewilligung.

Welche Parkmöglichkeiten gibt es?

Vor Ort gibt es nach Verfügbarkeit gratis Parkmöglichkeiten.

Bis wann muss die Anreise erfolgen?

Wir bitten Sie in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr anzureisen, da Sie am selben Tag von ärztlicher und pflegerischer Seite aufgenommen werden.

Ist eine Anreise zum Klinikum Bad Gastein mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich?

Mit folgendem öffentlichen Verkehrsmittel kann man anreisen:

ÖBB

Am Bahnhof Bad Gastein halten Euro- und Intercityzüge, Schnell- und Expresszüge. Es gibt tägliche Verbindungen aus:   

  • Klagenfurt
  • München
  • Siegen
  • Salzburg
  • Wien

Postbus

Fragen zur Reservierung:

Wie lange ist die Wartezeit?

Die Wartezeiten sind saison- und auslastungsabhängig und betragen bei Anschlussheilverfahren ca. 4 Wochen und bei Heilverfahren ca. 4-6 Monate.

Gibt es eine Warteliste?

Um Patientenwünsche weitgehend erfüllen zu können, führen wir eine Warteliste. Dies ermöglicht uns, Patienten, die einen früheren Termin wünschen, ehestmöglich aufzunehmen. In diesem Fall werden Sie von uns telefonisch kontaktiert.

Darf man das Bett schon vor der Operation reservieren?

Vormerkungen vor der Operation können derzeit nicht entgegengenommen werden.

Wie erfolgt die Bewilligung eines Rehabilitationsaufenthaltes?

Den genannten Antrag kann der behandelnde Arzt im Krankenhaus, bzw. auch Ihr Fach- oder Hausarzt stellen. Die letztgültige Entscheidung für die Genehmigung liegt bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Ihr Weg zum Rehabilitationsaufenthalt

Fragen zu Medizin und Therapie:

Wann ist eine Rehabilitation notwendig?

Ein Rehabilitationsaufenthalt ist dann erforderlich und sinnvoll, wenn ein orthopädischer Eingriff am Knochen, an Gelenken oder Sehnen stattgefunden hat. Hier sind der Gelenksersatz (Schulter-, Knie-, Hüft- und Sprunggelenke), ebenso wie Eingriffe an der Wirbelsäule (Bandscheibenoperationen, Versteifungsoperationen, Tumorbehandlungen) und nach Frakturen z.B. im Rahmen einer Osteoporose und/oder operativen Korrekturen an den Strukturen des Stütz- und Bewegungsapparates gemeint.

Auch abnützungsbedingte, angeborene oder entzündliche Erkrankungen ohne operative Eingriffe können im Rahmen eines Rehabilitationsaufenthaltes behandelt werden, um so bestmögliche Selbständigkeit und Mobilität zu erreichen oder zu bewahren.

Wie lange ist der optimale Zeitraum zwischen Operation und Rehabilitationsaufenthalt?

Die Rehabilitation trägt entscheidend zum gesamten Behandlungserfolg nach Operationen bei und ist somit die wichtigste Fortsetzungsbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Zeitpunkt des Antrittes ist abhängig von der Art der Operation und der Belastbarkeit. Eine gewisse Rekonvaleszenzzeit zu Hause oder auf einer akutgeriatrischen Station ist zur Erholung des Patienten und zur Heilung von Narben und Knochen erforderlich, da die Belastbarkeit unmittelbar anschließend noch nicht gegeben ist und Training und Übungen nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden könnte. Auch Begleiterkrankungen beeinflussen den Rehabilitationsbeginn sowie den Rehabilitationsverlauf. Die letztgültige Entscheidung über den für Sie optimalen Startzeitpunkt Ihres Anschlussheilverfahrens trifft unser ärztlicher Dienst in Rücksprache mit Ihrem vorbehandelnden Arzt.

Muss ich meine Medikamente selbst mitbringen?

Medikamente, die regelmäßig und/oder zuletzt eingenommen werden, bitten wir Sie zum Aufenthalt mitzubringen.

Muss ich meine Krankengeschichte bzw. Vorbefunde mitbringen?

Folgende Unterlagen ermöglichen uns einen raschen unter optimalen Therapiebeginn:

  • Der Entlassungsbericht des operierenden Krankenhauses
  • Röntgenbilder – vom Krankenhaus nach der Operation aufgenommen –
  • ein Bericht Ihres Hausarztes
  • sonstige für Ihre Erkrankung relevante medizinische Unterlagen
Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln?

Hilfsmittel wie Stützkrücken, Gehstöcke, Gehwagerl, Rollstuhl, Kompressionsstrümpfe, Anziehhilfen, Greifzangen, Spezialpolster für den Nacken, Stützmieder usw., die Sie regelmäßig zu Hause verwenden oder vom Krankenhaus verordnet wurden, nehmen Sie bitte für den Aufenthalt mit.

Im Rahmen der Erstuntersuchung und des weiteren Therapieverlaufes wird die Weiterverwendung von Stützhilfen und Hilfsmitteln mit Ihnen besprochen und entsprechend angepasst.

Fragen zum Aufenthalt:

Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer?

Da unser Haus nur mit einer begrenzten Anzahl an Einbettzimmern ausgestattet ist, ist es uns derzeit leider nicht möglich, alle individuellen Wünsche nach Einbettzimmern zu erfüllen.

Die Verträge mit den Sozialversicherungsträgern sehen grundsätzlich die Unterbringung in Doppelzimmern vor. Davon ausgenommen sind Fälle, wo eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Eine Aufzahlung für ein Einzelzimmer ist vertraglich ausgeschlossen.

Nach Abschluss des Umbaus stehen 128 Einzelzimmer und 18 Doppelzimmer zur Verfügung. Wir werden uns bemühen Ihren Wunsch nach Möglichkeit zu erfüllen.

Wie lange dauert der Aufenthalt?

Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 22 Tage (21 Nächte), wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, sind Verkürzungen bzw. Verlängerungen des Aufenthaltes möglich.

Darf man eine Begleitperson mitbringen?

In medizinisch begründeten Fällen, kann nach Rücksprache mit der ärztlichen Leitung ein Antrag bei Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme gestellt werden. Wenn der Antrag vom Versicherungsträger nicht genehmigt wird, besteht die Möglichkeit der Selbstzahlung.

Wie erfolgt die Bezahlung von Selbstbehalt und Extras?

Selbstbehalte bitten wir Sie entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu Beginn des Aufenthaltes in bar oder mit Bankomat zu begleichen.

Konsumierte Extras wie z.B. Telefon können bei Erhalt bezahlt werden.

Muss man einen Bademantel und Handtücher mitbringen?

Wir bitten Sie, den Bademantel selbst mitzubringen. Handtücher und Badetücher werden Ihnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

Gibt es eine Möglichkeit, Wäsche zu waschen?

Es steht Ihnen eine Waschmaschine (gegen Entgelt), Trockner und eine Bügelmöglichkeit im Haus zur Verfügung.

Fragen zur Freizeitgestaltung:

Gibt es eine Fußpflege, einen Friseur etc. im Haus?

Einmal pro Woche kommt ein mobiler Friseur und eine mobile Fußpflege ins Haus. Die Preise für die Dienstleistung sind im Haus aufgelegt.

Darf ich Haustiere mitbringen?

Haustiere sind aufgrund der krankenanstaltsrechtlichen Hygienevorschriften nicht gestattet.

Darf ich mein Fahrrad mitnehmen?

Fahrräder können jederzeit mitgebracht werden, sind jedoch nicht versichert. Eine ärztliche Genehmigung ist vor dem Radfahren notwendig.

Sonstige Fragen:

Muss ich meinen Aufenthalt bei der Versicherung melden?

Nein, dieser muss nicht extra gemeldet werden, da der Versicherungsträger nach der Aufnahme eine entsprechende Meldung erhält.

Muss ich mich krank melden?

Ja. 

Darf man am Wochenende nach Hause fahren?

Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich.

Rufen Sie uns bitte an, gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Gerne stehen wir Ihnen unter Tel. +43 6434 2523 0 oder E-Mail an info@klinikum-badgastein.at zur Verfügung. 

Anfahrtsplan zum Klinikum Bad Gastein
Info für Patienten und Angehörige
Magazin rehaZEIT (Ausgabe 2024)
Qualitätsbericht 2021 der KLINIKUM AUSTRIA