Informationen für zuweisende Ärzte

Informationen zu unserem medizinischen Kompetenzen bzw. unserem Therapieangebot finden Sie hier.

Die Bewilligung des stationären Rehabilitationsaufenthaltes im Klinikum Bad Gastein erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Das Klinikum Bad Gastein steht aber auch für Privatpatienten offen.

Die Sozialversicherungsträger unterscheiden im Bereich der Rehabilitation grundsätzlich zwischen Heilverfahren und Anschlussheilverfahren. Das Anschlussheilverfahren ist dabei als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem akutstationären Aufenthalt definiert.  

Der Antrag auf Rehabilitation muss bei der Sozialversicherung schriftlich eingereicht werden. Das Antragsformular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Das Antragsformular liegt zudem bei allen Versicherungsträgern in Papierform auf bzw. kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Ein gemeinsames Ausfüllen des Antrages mit Ihrem Patienten ist absolut zu empfehlen (ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit und des Zwecks der Rehabilitation auf der Rückseite des Antragsformulars). Auf der Internetseite rehakompass finden Sie genaue Erklärungen zur richtigen Ausfüllung des Antrages. Der ausgefüllte Antrag muss direkt an die zuständige Landesstelle der jeweiligen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung gesendet werden. Damit Ihr Patient auch wirklich zu uns kommt, muss unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ das Klinikum Bad Gastein eindeutig angegeben werden.

Für den Bewilligungsprozess der Versicherung und für unseren Behandlungsprozess sind im Antrag folgende Angaben von besonderer Wichtigkeit:

  • Genaue aktuelle Diagnose und Nebendiagnosen, die für die Behandlung im Klinikum Bad Gastein von Bedeutung sind.
  • Wenn eine Operation stattgefunden hat: Was wurde wann operiert? Wie belastbar ist die operierte Struktur aktuell? Wie lange und mit wie viel Gewicht ist nur Teilbelastung erlaubt? Ab wann ist Vollbelastung möglich? Wie lange ist ein limitierter Bewegungsumfang geboten und in welchem Ausmaß? Hat eine Komplikation intra- oder postoperativ stattgefunden? Wenn ja, welche?
  • Gibt es sonstige Einschränkungen? Z.B. internistische, neurogene, dermatologische oder kognitive Einschränkungen bezüglich der Behandlung?
  • Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, bzw. wobei braucht der Patient Hilfe? Wird Pflegegeld bezogen und in welcher Stufe? Bei der Beurteilung bitten wir den Zustand anzugeben, der voraussichtlich bei Beginn des Rehabilitationsaufhalts vorliegen wird. Dieser kann vom Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung erheblichen differieren.

Je genauer Sie uns über den Gesundheitszustand und die Behandlungsbedürfnisse Ihres Patienten informieren, desto erfolgreicher können wir unser rehabilitationsmedizinisches Behandlungsprogramm auf die spezifischen Erfordernisse abstimmen. 

Wir bitten um Verständnis, dass eine Aufnahme Ihres Patienten durch uns erst erfolgen kann, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Versicherung bei uns eingegangen ist. Unsere Reservierungsabteilung ist im Anschluss daran um prompte Kontaktaufnahme mit Ihrem Patienten zwecks Terminvereinbarung bemüht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gern an unser Verwaltungssekretariat unter der Telefonnummer +43 6434 2523-0

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an unser Verwaltungssekretariat:

Tel: +43 6434 2523-0

Antragstellung für den Rehabilitationsaufenthalt
Antrag auf Anschlussheilverfahren